Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das Regierungsoberhaupt von Deutschland. Er oder sie bestimmt die Richtlinien der Politik — also die großen Linien, wohin das Land sich entwickelt.

Wer das ist

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das Regierungsoberhaupt. Nach der Wahl schlägt die stärkste Partei dem Bundespräsidenten eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor — der Bundestag wählt. Amtszeit: vier Jahre.

Richtlinienkompetenz und Kabinett

Zwei große Aufgaben: Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik — die große Richtung (Artikel 65 GG). Und er stellt sein Team zusammen: die Ministerinnen und Minister, zusammen das Kabinett. Der Kanzler leitet das Kabinett und entscheidet bei Streit.

Grenzen der Macht

Der Kanzler ist mächtig — aber nicht allmächtig. Nur, was die Mehrheit des Bundestags mitträgt, kann er umsetzen. Und per Misstrauensvotum kann ihn der Bundestag abwählen — aber nur zusammen mit einem Nachfolger. Das verhindert, dass Deutschland ohne Regierung dasteht. 1982 ist das einmal passiert: Schmidt raus, Kohl rein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahl durch den Bundestag, Amtszeit 4 Jahre
  • Richtlinienkompetenz: Art. 65 GG
  • Abwahl nur per konstruktivem Misstrauensvotum

Stärke

Klare Führung und schnelle Entscheidungen — einer trägt die Verantwortung.

Kritik

Zu viel Macht in einer Hand? Das Misstrauensvotum und die Mehrheitspflicht im Bundestag sind die Gegengewichte.

Infografik in Arbeit: Für diesen Begriff entsteht eine Grafik, die die Kernzusammenhänge auf einen Blick zeigt. (Platzhalter)

Quellen & Fundstellen

  • Art. 63, 67, 65 GG · gesetze-im-internet.de
  • bundestag.de