Der Bundespräsident vertritt Deutschland nach außen: bei Staatsbesuchen, Reden und zeremoniellen Anlässen. Er unterschreibt Gesetze — ohne seine Unterschrift tritt kein Gesetz in Kraft. Und er schlägt dem Bundestag eine Kanzlerin oder einen Kanzler vor. Regieren im engeren Sinne tut er aber nicht: Die großen politischen Entscheidungen trifft die Regierung unter dem Kanzler.

Staatsoberhaupt — nicht Regierungschef

Der Bundespräsident vertritt Deutschland nach außen: Staatsbesuche, Reden, Anlässe. Er unterschreibt Gesetze — ohne seine Unterschrift tritt nichts in Kraft — und schlägt dem Bundestag den Kanzler vor. Regieren tut er aber nicht: Die großen Entscheidungen trifft die Regierung.

Wahl durch die Bundesversammlung

Gewählt wird nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung: alle Bundestagsabgeordneten plus genauso viele Vertreter der Länder. Alle fünf Jahre, maximal zwei Amtszeiten. Frank-Walter Steinmeier ist seit 2017 im Amt, 2022 als erster Bundespräsident wiedergewählt.

Stark durch Worte

Die schwache Position auf dem Papier kann in der Praxis stark werden: Bundespräsidenten haben Reden gehalten, die das Land bewegten — Richard von Weizsäcker prägte 1985 mit seiner Rede zum Kriegsende die deutsche Erinnerungskultur.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahl durch die Bundesversammlung, Amtszeit 5 Jahre, max. 2 Amtszeiten
  • Unterschreibt Gesetze, schlägt den Kanzler vor
  • Frank-Walter Steinmeier seit 2017

Stärke

Überparteiliches Amt: Der Präsident kann Themen setzen und versöhnend wirken, ohne Wahldruck.

Kritik

Kaum direkte Macht — manche sehen das Amt als zu repräsentativ, andere fürchten gerade zu viel politische Einflussnahme.

Infografik in Arbeit: Für diesen Begriff entsteht eine Grafik, die die Kernzusammenhänge auf einen Blick zeigt. (Platzhalter)

Quellen & Fundstellen

  • Art. 54–61 GG · gesetze-im-internet.de
  • bundespraesident.de